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Veränderte KfW-Förderbedingungen ab dem 1. März 2011. Der Förderbaustein Fenster und Fenstertüren wurde erweitert.Gefördert wird der Einbau von neuen Fenstern und Fenstertüren von beheizten Räumen einschließlich technischer Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN 4108-2. Bedingung für die Förderung von Fenstern und Fenstertüren ist, dass durch einen Sachverständigen bestätigt wird, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Auf einen wärmebrückenminimierten Einbau der Fenster ist zu achten.
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